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Ihre Investitionen und weiter Informationen
Ihre Investitionen

 

Die Krankenkasse bezahlt die Behandlung in aller Regel nicht. Sie bezahlt die Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie eventuell, wenn eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen wurde oder eine entsprechende private Versicherung abgeschlossen wurde. Eine Erstattung der Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz bei privaten Krankenkassen ist bei entsprechenden Zusätzen oder Vereinbarungen möglich, aber nicht die Regel. Bitte sprechen Sie Ihre Krankenkasse hierauf an.​​

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Ich unterstütze Sie ohne lange Wartezeiten – auch überbrückungsweise – bis Sie einen kassenärztlich zugelassenen Therapieplatz haben.

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Es kann durchaus Vorteile für Sie haben, wenn Ihre Krankenkasse nicht involviert ist:

​– Sie haben keine Wartezeit bis zum Behandlungsbeginn.
– Es gibt keine langwierigen Gutachten zur Kostenübernahme.
– Sie bestimmen die Dauer der Therapie.
– Sie entscheiden über die Frequenz Ihrer Behandlung.
– Ich bin unabhängig in der Wahl der Behandlungsmethode.
– Die Behandlung wird nicht registriert und die Anonymität gewahrt.

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Erstgespräch ​(45-60 Minuten) 80 €

Ein Erstgespräch dauert zwischen 45 und 60 Minuten und dient unter anderem dazu, eine erste Einschätzung abzugeben, ob ich Sie unterstützen kann und auch, ob ich die richtige Therapeutin für Sie bin. Diese Gespräch stelle ich mit 80 Euro in Rechnung.

Eine kurze Nachricht reicht aus, an welchen Zeiten Sie am besten verfügbar sind,  und ich werden Ihnen zeitnah Terminvorschläge schicken. Am liebsten per mail an heineck@therapie-hofheim.de

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Therapeutische Sitzung - Beratung - Coaching (60 Minuten) 130

Je nach Sitzung nehme ich mir die Zeit um eine Sitzung so zu beenden, dass ich Sie gut in den Alltag entlassen kann.

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Bachblüten-Therapie 

3 Sitzungen (60-90 min) inkl. Vorgespräch, ausführlicher Anamnese, Auswertung, Behandlungsplan, Anleitung, Reflektionsgespräch (nach 14 Tagen)

5-12 Jahre 200 €
13-19 Jahre 230 €
ab 20 Jahre 250 €

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Weitere Informationen​

 

Anzahl der Sitzungen

Dass man ein Anliegen, das jahrelang Zeit hatte sich zu entwickeln und zu festigen nicht unbedingt zufriedenstellend in einer Sitzung beheben kann, sollte einem klar sein. Deshalb ist es in den meisten Fällen nicht ausreichend, nur einen einzigen Termin zu buchen. Die Anzahl und der zeitliche Abstand zwischen den Sitzungen ist variabel und hängt von Ihren persönlichen Gegebenheiten und Ihrem Gesprächsbedarf ab. Hierbei richten wir uns gemeinsam nach dem Prinzip „so viel wie nötig und so wenig wie möglich“. Sie verpflichten sich zu keinem Zeitpunkt, eine bestimmte Anzahl von Sitzungen wahrzunehmen. Üblicherweise finden Termine im Abstand zwischen zwei bis vier Wochen statt und meist zeichnet sich eine Anzahl von drei bis zehn Sitzungen ab. 

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Kein Heilversprechen

Meine Therapiemethoden sind weder Zauberei noch ein Allheilmittel und doch sind es herausragende Methoden um Themen in relativ kurzer Zeit zu bearbeiten. Ein Heilversprechen gibt es, wie bei jeden seriösen Methoden nicht.

Ich darf als Heilpraktikerin für Psychotherapie aus rechtlichen Gründen keinerlei Heilversprechen abgeben. Daher möchten ich Sie darauf aufmerksam machen, dass alle Angaben über mich, meine Arbeit und deren Wirkweise ausschließlich zur Information dienen. Ein Heilversprechen kann hieraus nicht abgeleitet werden. Auch die Linderung und/oder Besserung eines Krankheitszustandes wird weder versprochen noch zugesagt. Ich weisen darauf hin, dass sich meine Dienstleistungen grundlegend von der Tätigkeit eines Arztes unterscheiden und den Arztbesuch und dessen Diagnostik und Behandlung daher auf keinen Fall ersetzen.

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Zahlungsmöglichkeiten

Meine Rechnung erfolgt auf Privatbasis. Sie haben die Möglichkeit, bargeldlos mit EC Karte oder direkt in bar zu bezahlen.

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Sorgfaltspflicht
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht wende ich nur Therapieverfahren an, die eindeutig und ausschließlich psychotherapeutisch sind und in denen ich durch Fachaubildung und Weiterbildung Befähigungen besitzen, entsprechend psychotherapeutisch zu behandeln.

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Schweigepflicht
Das Sie mich aufsuchen, warum Sie mich aufsuchen und wie unser Coaching oder die Therapie verläuft – das alles unterliegt der Schweigepflicht. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB.

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Terminabsagen
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, möchte ich Sie bitten, mir diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Andernfalls werden ich die Sitzung mit 100% des vereinbarten Honorars in Rechnung stellen müssen, da der Termin so kurzfristig nicht anderweitig zu vergeben ist.

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Haftungsausschluss
Schwere psychische Krankheitsbilder darf ich nur in Absprache mit den entsprechenden, behandelnden Fachärzten behandeln.

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Mitgliedschaft
Verband freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. (VFP)

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